Wie funktioniert die Kommunalwahl?

Bei der Kommunalwahl in Ulm werden die 40 Sitze des Ulmer Gemeinderats und die Ortschaftsräte in den acht Ortschaften (Eggingen, Ermingen, Einsingen, Gögglingen-Donaustetten, Jungingen, Lehr, Mähringen und Unterweiler) neu gewählt.

Bei der Gemeinderatswahl können insgesamt 40 Stimmen auf den verschiedenen Listen abgegeben werden. Pro Kandidatin bzw. Kandidat können höchstens drei Stimmen abgegeben werden. Die SPD Liste finden Sie hier.

Wahltermin: Sonntag 26. Mai 2019 (gleichzeitig mit der Europawahl)

Bei der Kommunalwahl in Ulm sind Deutsche (im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes) wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendethaben,
  • seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Ulm haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.

Unter bestimmten umständen kann man vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Unionsbürger sind unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl der Kommunalvertretung nicht wahlberechtigt.


Alle Angaben sind ohne Gewähr.